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Spezielle Fragen zur Trauung

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Aus naheliegenden Gründen sind die Formalitäten am einfachsten zu erledigen, wenn beide Partner katholisch sind. Da die Liebe aber hinfällt, wo sie will, kommt dieser Fall eher selten vor.
Erste diesbezügliche Fragen kann Ihnen die Sekretärin beantworten; auch beim Gespräch mit dem Priester wird es darum gehen. Aber hier schon mal einige Hinweise:

katholisch + evangelisch = ökumenisch

In jedem Fall müssen Sie die Hochzeit im Pfarrbüro anmelden und das Gespräch mit dem Priester führen. Für die Durchführung der Hochzeit gibt es dann drei Möglichkeiten:


1.
katholische Hochzeit: Die Feier läuft nach katholischem Ritus in einer katholischen Kirche ab. Evtl. kann ein evangelischer Pfarrer dabei sein und einige Gebete sprechen, muss aber nicht.
2.
evangelische Hochzeit: genau umgekehrt: Die Feier läuft nach evangelischem Ritus in einer evangelischen Kirche. Evtl. kann ein katholischer Pfarrer dabei sein und einige Gebete sprechen, muss aber nicht.
Dafür braucht es für den katholischen Teil die sog. Dispens von der Formpflicht. Ist kein Problem, diese Dispens zu bekommen, aber sie ist auch notwendig, damit die Ehe gültig ist.
3.
"Richtig ökumenische Hochzeit": die Feier läuft nach einem eigenen Ritus, der aus katholischen und evangelischen Elementen zusammengesetzt ist. Der katholische und der evangelische Pfarrer wirken in etwa gleichberechtigt bei der Feier mit.
Diese Form ist jedoch nur möglich, wenn der katholische Teil zur Erzdiözese Freiburg gehört und der evangelische zur Badischen Landeskirche und wenn die Hochzeit auf dem Gebiet der beiden Kirchen stattfindet.

Außerdem wird empfohlen, diese dritte Form nur zu wählen, wenn beide eine Heimat in ihrer jeweiligen Konfession gefunden haben. Wenn die kirchliche Bindung eher gering ist, halte ich es für ratsamer, sich schon bei der Hochzeit für eine Konfession zu entscheiden. Spätestens bei der Taufe der Kinder wird diese Entscheidung sowieso fällig.


Hochzeit zwischen Ausländern bzw. Auslandsdeutschen

Hier ist es oft schwierig, einen Taufschein zu besorgen. Bitte bringen Sie rechtzeitig in Erfahrung, ob ein Taufschein existiert bzw. besorgt werden kann.

Wenn das nicht möglich ist, sollten Sie wenigstens jemand haben, der die Taufe bezeugen kann.


Schon mal verheiratet gewesen

In diesem Fall ist eine weitere Heirat kirchlicherseits meist nicht möglich. Aber wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Hier ist in jedem Fall ein Gespräch mit dem Priester nötig, um die Situation und die Rechtslage zu klären.


Wenn ein Partner nicht Christ ist oder gar nicht an Gott glaubt

... können Sie trotzdem kirchlich heiraten. Für diesen Fall gibt es spezielle Texte, die auf die jeweilige "Glaubenslage" Rücksicht nehmen. Niemand muss also etwas gegen seine Überzeugung sagen (aber: die Auffassung von der Ehe muss so sein, wie die Kirche sie sieht!)